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Rundreisen- Schnellsuche

Anmeldung zum viaronda.de Partnerprogramm

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend eine URL (Internetadresse) zugesandt, die Sie auf Ihrer Internetseite einbinden, um das viaronda.de Partnerprogramm zu aktivieren. Direkt nach Einbindung des Links werden alle Buchungen über diese URL Ihrem Partnerkonto gutgeschrieben. Nach Prüfung Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen zusätzlich die Zugangsdaten zu unserem Administrationsbereich, wo Sie das Design des Partnerprogramms flexibel an Ihre Vorstellungen anpassen können.

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Konto- und Zahlungsangaben

Die Teilnahme am Partnerprogramm ist vollkommen kostenfrei. Wir benötigen Ihre Kontoangaben lediglich, um Ihre Provision an Sie auszahlen zu können.

Partnerprogramm-Teilnahmevereinbarung

Bitte lesen Sie sich sorgfältig die Teilnahmevereinbarung für das viaronda.de-Partnerprogramm durch. Bei Fragen erreichen Sie uns unter unserer Berliner Rufnummer (030) 446 77 880 (Ihr Ansprechpartner: Maik Kühne).

viaronda.de betreibt ein Internet-Reiseportal für Rundreisen, Studienreisen und andere Reiseangebote. Diese Partnervereinbarung regelt die Beziehung zwischen der Thomas Behne, Maik Kühne, Martin Schröder GbR – im folgenden viaronda.de genannt - und dem Kooperationspartner, der sich über seine eigene Internetseite an der Vermittlung von Reisen auf Provisionsbasis beteiligt.



1 Zweck dieser Vereinbarung

1.1 viaronda.de betreibt ein Partnerprogramm über die Vermittlung von Rundreisen, Studienreisen und andere Reiseangebote. Der Kooperationspartner betreibt eine Internetseite auf der er das Angebot von viaronda.de bewirbt und mittels Verlinkung Kunden an viaronda.de leitet oder durch Einbindung der Reisensuche von viaronda.de Besuchern die Möglichkeit gibt, Reisen aus dem Programm von viaronda.de auf seiner Internetseite zu buchen.

1.2 Der Kooperationspartner kann das Angebot von viaronda.de mit Hilfe von Werbemitteln wie Bannern, Text-Links, Videos oder im Rahmen des Suchmaschinen-Marketings bewerben. Klickt ein Internetnutzer auf ein Werbemittel und kommt es hierdurch im Folgenden zu einer Reisebuchung bei viaronda.de, erhält der Kooperationspartner eine Provision (s. Punkt 3 Vergütung).

1.3 Die korrekte technische Einbindung der Reiseangebote auf der Internetseite des Kooperationspartners liegt in der Verantwortung des Partners. Bei fehlerhafter Verlinkung kann es nicht zu einer Verprovisionierung von Reisebuchungen kommen.

1.4 viaronda.de trägt dafür Sorge, dass die über das Partnerprogramm buchbaren Reiseangebote aktuell und richtig sind, haftet dabei jedoch nur für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder gesetzlicher Verpflichtung. Durch Wartungsarbeiten oder Verbesserungen des Angebotes können einzelne Funktionen des Partnerprogramms kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. viaronda.de wird Störungen soweit möglich unverzüglich beheben, soweit die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind. Eine Haftung für etwaige Provisionsausfälle des Kooperationspartners kann nur für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder gesetzlicher Verpflichtung übernommen werden.

1.5 viaronda.de entwickelt das Partnerprogramm laufend weiter. Im Zusammenhang mit dieser Weiterentwicklung können einzelne Bestandteile oder Funktionen erweitert, verändert und teilweise oder ganz eingestellt werden.



2 Teilnahme am Partnerprogramm

2.1 Um am viaronda.de Partnerprogramm teilzunehmen, muss sich der Kooperationspartner auf der Internetseite von viaronda.de anmelden. Unmittelbar nach Eingang der Anmeldung bei viaronda.de erhält der Kooperationspartner per E-Mail eine Internetadresse (URL) zur Verlinkung des viaronda.de Partnerprogramms zugesandt.

2.2 Am viaronda.de Partnerprogramm können juristische Personen und natürliche Personen teilnehmen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die über ein Bankkonto verfügen. viaronda.de behält sich vor, die Personalien des Kooperationspartners zu prüfen.

2.3 Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und dem Akzeptieren dieser Partnerprogramm-Teilnahmevereinbarung gibt der Interessent ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme am viaronda.de Partnerprogramm.

2.4 Nimmt viaronda.de das Angebot an, erhält der Kooperationspartner eine Bestätigungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum viaronda.de Administrationsbereich. viaronda.de behält sich das Recht vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird viaronda.de den Anmelder über die Ablehnung per E-Mail informieren. Wurden vor Versand der Ablehnung bereits Buchungen über die dem Partner mitgeteilte URL verzeichnet, so erhält der Anmelder die für diese Buchungen anfallenden Provisionen nach den gleichen Regeln so ausgeschüttet, als hätte viaronda.de das Angebot angenommen. Mit Versand der Ablehnung wird die mitgeteilte URL deaktiviert und es werden keine Provisionen für danach eingehende Buchungen gutgeschrieben.

2.5 Im viaronda.de Administrationsbereich kann der Kooperationspartner das Design der Seiten des viaronda.de-Partnerprogramms an die eigenen Vorstellungen anpassen. Hier erhält der Kooperationspartner zudem eine Übersicht über alle von ihm vermittelten Buchungen und die an ihn ausgeschütteten oder zur Ausschüttung anstehenden (vgl. dazu Punkte 3.9, 3.10 dieser Vereinbarung) Provisionen. Sollten sich die bei der Anmeldung zum Partnerprogramm angegebenen Daten des Kooperationspartners ändern, so hat er die geänderten Daten im Administrationsbereich von viaronda.de zu hinterlegen.

2.6 Die Teilnahme am viaronda.de Partnerprogramm ist für den Kooperationspartner kostenlos.



3 Vergütung

3.1 Die Vergütung für vermittelte Buchungen richtet sich nach dem Gesamtreisepreis der gebuchten Reiseleistung. Eingerechnet werden dabei alle Bestandteile, für die der gebuchte Reiseveranstalter eine Provision gewährt. Dazu gehört stets der Reisegrundpreis, zum Teil auch Zuschläge für aufpreispflichtige Abfahrts-/Abflugorte oder andere Optionen (z.B. gebuchte Ausflugspakete u.ä.).

3.2 Die Höhe der Vergütung ist gestaffelt nach dem Preis der vom jeweiligen Reiseveranstalter verprovisionierten Reiseleistungen. Es gilt je nach Gesamtpreis für alle Teilnehmer folgende Staffel:

Gesamtpreis für alle Teilnehmer bis 1.000 Euro: 20 Euro Provision

Gesamtpreis für alle Teilnehmer zwischen 1.001 und 2.000 Euro: 40 Euro Provision

Gesamtpreis für alle Teilnehmer zwischen 2.001 und 4.000 Euro: 60 Euro Provision

Gesamtpreis für alle Teilnehmer zwischen 4.001 und 6.000 Euro: 80 Euro Provision

Gesamtpreis für alle Teilnehmer zwischen 6.001 und 8.000 Euro: 125 Euro Provision

Gesamtpreis für alle Teilnehmer zwischen 8.001 und 10.000 Euro: 150 Euro Provision

Gesamtpreis für alle Teilnehmer über 10.000 Euro: 200 Euro Provision

3.3 Handelt es sich bei der Internetseite des Kooperationspartner um den Webauftritt eines Reisebüros, werden Buchungen mit einem bestimmten Prozentsatz des Reisepreises vergütet, dessen Höhe vom Provisionssatz abhängt, den viaronda.de vom Reiseveranstalter vergütet bekommt. Die bei den einzelnen Reiseveranstaltern aktuell geltenden Provisionssätze für Reisebüros sind für Reisebüro-Partner im Administrationsbereich von viaronda.de einsehbar.

3.4 Reisebüro im Sinne von Absatz 3 sind Betreiber von Internetseiten, die mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal eigene Kunden beraten und die eigene Agenturbeziehungen zu Reiseveranstaltern unterhalten. Um als Reisebüro im Sinne dieser Vereinbarung eingestuft zu werden, sendet der Kooperationspartner viaronda.de unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis über seine Reisebüro-Tätigkeit. Es besteht kein Anspruch des Kooperationspartners, von viaronda.de als Reisebüro eingestuft zu werden.

3.5 Der Kooperationspartner erhält auch dann die volle Provision gutgeschrieben, wenn ein Besucher, der auf der Internetseite des Kooperationspartners eine Reise aus dem viaronda.de Partnerprogramm sucht, sich nicht sofort für eine Buchung entscheidet, sondern innerhalb der folgenden 10 Tage auf viaronda.de zurückkehrt und dann dort eine Reise bucht. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Buchung ein von viaronda.de gesetztes Cookie wiedererkannt werden kann, was bei allen gängigen Browsern in der Standardeinstellung der Fall ist.

3.6 Das unter 3.5 geschriebene gilt auch für Buchungen von Besuchern, die von der Internetseite des Kooperationspartners per Link auf viaronda.de weitergeleitet werden.

3.7 Anspruch auf eine Vergütung hat der Kooperationspartner nur für solche Reisebuchungen, die von viaronda.de protokolliert wurden, die vom Reiseveranstalter gegenüber viaronda.de bestätigt wurden, bei denen die Reise weder vom Reisenden storniert noch vom Reiseveranstalter abgesagt wurde und bei denen kein Missbrauch im Sinne von Ziffer 4 dieser Vereinbarung vorliegt.

3.8 Besucht ein Endkunde vor seiner Reisebuchung die Internetseiten mehrerer Kooperationspartner von viaronda.de, so ist für die Zuordnung der Buchung zu einem Partnerkonto die Internetseite des zuletzt vom Endkunden besuchten Kooperationspartners entscheidend. Das Cookie mit der Kennung des Kooperationspartners, das beim Besuch des Internetangebots des Partners gesetzt wird, überschreibt also zuvor gesetzte Cookies anderer Kooperationspartner.

3.9 Die Vergütung erhält der Kooperationspartner auf seinem Partnerkonto gutgeschrieben, sobald viaronda.de vom Reiseveranstalter eine entsprechende Provisionsgutschrift erhalten hat. Dies erfolgt in der Regel im Laufe des auf den Reisebeginn folgenden Monats, unter der Voraussetzung, dass der buchende Endkunde die Reiseleistung beim Veranstalter vollständig bezahlt hat.

3.10 Die Auszahlung von auf dem Partnerkonto aufgelaufenen Provisionen erfolgt jeweils zum Quartalsende, sofern das Guthaben mindestens einen Betrag von 50 Euro erreicht hat. Guthaben auf den Partnerkonten werden nicht verzinst. Der Kooperationspartner erhält von viaronda.de per E-Mail eine Rechnung über die ausgezahlten Provisionen und bekommt darüber hinaus innerhalb des Administrationsbereichs eine Aufstellung über aufgelaufene und ausgezahlte Provisionen. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres werden sämtliche aufgelaufene Partnerprovisionen ausgeschüttet, auch wenn der Mindestbetrag von 50 Euro nicht erreicht sein sollte.

3.11 Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass viaronda.de eine gültige Bankverbindung vorliegt – bei Bankkonten außerhalb Deutschlands inklusive IBAN/BIC.



4 Missbrauch

4.1 Jede Form der Erreichung von Reisebuchungen durch unlautere Methoden, die beispielsweise gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder gegen diese Partnervereinbarung verstoßen, sind untersagt. Insbesondere ist es dem Kooperationspartner untersagt, Reisebuchungen mittels einer oder mehrerer der folgenden Methoden zu erzielen:

4.1.1 Durch den Einsatz von Mitteln, die zwar das Zuordnen von Buchungen zum Partnerkonto ermöglichen (also das Setzen des Cookies von viaronda.de erreichen), bei denen jedoch das eingesetzte Werbemittel in einer vom Besucher der Internetseite nicht wahrnehmbaren Weise angezeigt wird.

4.1.2 Durch die Verwendung von rechtlich (insbesondere markenrechtlich) geschützten Begriffen - zum Beispiel beim Suchmaschinen-Marketing oder bei Anzeigen- oder Bannerschaltungen – ohne dass hierfür eine vorherige schriftliche Zustimmung des Berechtigten (z.B. des Markeninhabers) vorliegt.

4.1.3 Durch die Bewerbung des Angebots von viaronda.de auf Internetseiten, für die der Kooperationspartner nicht über die erforderlichen Rechte zur Werbeschaltung besitzt (beispielsweise über die Veröffentlichung des viaronda.de-Partnerlinks in Internetforen oder Gästebüchern).

4.1.4 Durch Versenden von E-Mails mit Werbung für das Angebot von viaronda.de ohne vorherigem Einverständnis des Empfängers („Spam“). Werden E-Mails mit Werbung für das Angebot von viaronda.de versandt, so hat der Kooperationspartner auf Anforderung von viaronda.de die vorherige Einverständniserklärung in Form eines so genannten „opt-in“ aller Empfänger nachzuweisen.

4.1.5 Durch die Veröffentlichung von Werbung für das Angebot von viaronda.de auf Internetseiten, deren Inhalte gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen, die sonstige gesetzwidrige Inhalte enthalten oder die Inhalte mit diskriminierenden, beleidigenden oder verleumderischen Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter enthalten.

4.1.6 Durch Veröffentlichung von Werbung für das Angebot von viaronda.de auf Internetseiten, die Suchmaschinenspamming betreiben oder andere Manipulationsversuche von Suchmaschinen oder anderen Bots enthalten.

4.1.7 Durch Vortäuschung von Reisebuchungen z.B. durch die Angabe fremder oder falscher Namen. Testbuchungen, mit denen der Kooperationspartner die ordnungsgemäße Einbindung des Partnerprogramms überprüfen möchte, sind mit eindeutigen darauf hinweisenden Angaben durchzuführen (z.B. mit „Testbuchung“ als Namen des Reisenden oder mit einem entsprechenden Hinweis auf die Eigenschaft als Testbuchung im Feld für Mitteilungen an viaronda.de).

4.1.8 Durch Ausblenden oder Unlesbarmachen von Informationen zu den Reisen über die Konfigurationsmöglichkeiten des viaronda.de Partnerprogramms. Der Kooperationspartner muss sicherstellen, dass durch die Wahl der Farben, Schriftgrößen etc. keine Informationen zu den Reiseangeboten unlesbar oder nicht dargestellt werden. Ausnahme: Die Angabe der Kontaktrufnummer von viaronda.de (unterhalb jeder Reisedarstellung) kann per Check-Box im Administrationsbereich unterdrückt werden. Interessenten, die telefonisch Kontakt zu viaronda aufnehmen, übermitteln mit Nennung der Reisenummer automatisch die Partner-Nummer, unter der der Kooperationspartner bei viaronda.de geführt wird, so dass alle telefonischen Anfragen und Buchungen dem richtigen Partner zugewiesen werden.

4.2 Für missbräuchlich zustande gekommene Reisebuchungen besteht kein Anspruch auf Vergütung einer Provision. Jeder Missbrauch des Partnerprogramms durch den Kooperationspartner führt zu einer sofortigen Sperrung seines Zugangs. Kann der Kooperationspartner den Vorfall nicht im Einvernehmen mit viaronda.de klären und keine Übereinkunft über künftiges Handeln getroffen werden, so wird viaronda.de die Kooperationsvereinbarung kündigen.

4.3 Der Kooperationspartner stellt viaronda.de von allen Ansprüchen und damit zusammenhängenden Kosten frei, die Dritte aufgrund eines vom Kooperationspartner zu verantwortenden Handelns gegenüber viaronda.de geltend machen.

4.4 viaronda.de ist nicht verpflichtet, die vom Kooperationspartner eingesetzten Werbemittel auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die Pflicht zur Freistellung von viaronda.de gegenüber den Ansprüchen Dritter besteht für den Kooperationspartner auch dann, wenn die Ansprüche aufgrund eines Handelns des Kooperationspartners erhoben werden, von dem viaronda.de vorab Kenntnis erlangt hat.



5 Laufzeit, Kündigung

5.1 Die Kooperationsvereinbarung über die Teilnahme am viaronda.de Partnerprogramm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

5.2 Noch nicht ausgeschüttete Provisionen für Reisebuchungen, die vor Kündigung der Kooperationsvereinbarung erfolgt sind, werden dem Partnerkonto des Kooperationspartner nach den Regelungen unter Ziffer 3 gutgeschrieben und ausgeschüttet – jedoch unabhängig vom Vorhandensein eines Mindestguthabens.

5.3 Meldet sich der Kooperationspartner zum viaronda.de Partnerprogramm an, bindet aber innerhalb einer Frist von 60 Tagen auf der von ihm angegebenen Internetseite weder die Reisesuche von viaronda.de noch einen Partnerlink zu viaronda.de ein, kann viaronda.de die Anmeldung wieder löschen und den Zugang zum Administrationsbereich sperren. Eine erneute Anmeldung zum Partnerprogramm ist jederzeit möglich.

5.4 Wurden dem Konto des Kooperationspartners in den vergangenen zwei Jahren keine Provisionen gutgeschrieben, kann viaronda.de das Konto gegen Auszahlung eines eventuell verbleibenden Restguthabens schließen. Eine erneute Anmeldung zum Partnerprogramm ist jederzeit möglich.

5.5 Sollten Provisionen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontoangaben des Kooperationspartners nicht überwiesen werden können, so verjährt der Anspruch auf die Auszahlung innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Provision dem Partnerkonto gutgeschrieben wurde.



6 Nutzungsrechte

6.1 Sämtliche im Rahmen der Teilnahme am viaronda.de Partnerprogramm erlangten Informationen dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Partnerprogramm verwendet werden. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die ihm mitgeteilten Zugangsdaten zum Administrationsbereich von viaronda.de keinem Dritten zur Verfügung zu stellen und derart aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Der Kooperationspartner wird keinem Dritten die Nutzung des Administrationsbereichs mit seinen Zugangsdaten ermöglichen. Sofern der Kooperationspartner Anlass zur Vermutung hat, dass seine Zugangsdaten Dritten zur Kenntnis gelangt sind, hat er viaronda.de unverzüglich per E-Mail unter partner@viaronda.de zu informieren.

6.2 Die Weitergabe von Werbemitteln, die dem Kooperationspartner von viaronda.de überlassen wurden, zur Nutzung durch Dritte oder zu einer anderen Verwendung als zur Bewerbung des Angebots von viaronda.de ist untersagt.

6.3 Von viaronda.de dem Kooperationspartner zur Verfügung gestellte Banner oder ähnliche Werbemittel unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von viaronda.de optisch, technisch oder inhaltlich verändert oder bearbeitet werden.

6.4 viaronda.de ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marke. Das Logo von viaronda.de, die Umsetzung und Gestaltung des Partnerprogramms sowie dessen Inhalte (zum Beispiel die Reisebeschreibungen und Reisefotos) unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Im Rahmen des Partnerprogramms genannte Produkt- und Firmennamen sind Marken der jeweiligen Inhaber.

6.5 viaronda.de räumt dem Kooperationspartner widerruflich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Anwendungen und Tools unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Verwendung des Partnerprogramm zu nutzen. Mit Beendigung dieser Kooperationsvereinbarung erlischt das vorgenannte Nutzungsrecht.

6.6 Darüber hinaus gehende Nutzungsrechte werden dem Kooperationspartner nicht eingeräumt. Der Kooperationspartner ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellte Software und insbesondere die damit verbundenen Inhalte an Dritte weiterzuleiten, zu ändern oder außerhalb des viaronda.de Partnerprogramms zu nutzen – beispielsweise (aber nicht ausschließlich) zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes.



7 Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 viaronda.de haftet nur, soweit viaronda.de beziehungsweise seinen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung wegen Verzugs.

7.2 Soweit eine Haftung von viaronda.de ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von viaronda.de.

7.3 Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung - insbesondere für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Übernahme einer Garantie und bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.



8 Datenschutz

8.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des Partnerprogramms von viaronda.de. viaronda.de verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

8.2 viaronda.de ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, soweit dies für die Teilnahme des Kooperationspartners am Partnerprogramm erforderlich ist. So verarbeitet und nutzt viaronda.de insbesondere die bei der Anmeldung zum Partnerprogramm erhobenen Daten. viaronda.de verwendet die Kontaktdaten des Kooperationspartners auch, um im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm mit dem Kooperationspartner in Kontakt zu treten. So werden dem Kooperationspartner beispielsweise neue Funktionen, neue Werbemittel oder Möglichkeiten zur Einbindung des Partnerprogramms per E-Mail mitgeteilt.

8.3 Der Kooperationspartner kann über die auf der Internetseite www.viaronda.de genannten Kontaktangaben und über die E-Mail-Adresse partner@viaronda.de Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

8.4 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangenen Informationen ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und nutzen. Der Kooperationspartner stellt viaronda.de von allen Ansprüchen und damit zusammenhängenden Kosten frei, die Dritte aufgrund eines vom Kooperationspartner zu verantwortenden Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gegenüber viaronda.de geltend machen.



9 Änderungen der viaronda.de Partnervereinbarung

9.1 viaronda.de behält sich vor, die Bestimmungen dieser Kooperationsvereinbarung zu ändern. viaronda.de wird dem Kooperationspartner die geänderte Kooperationsvereinbarung spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermitteln. Sofern der Kooperationspartner der neuen Partnervereinbarung nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E- Mail in Textform widerspricht, gilt die geänderte Vereinbarung als angenommen. viaronda.de wird auf die Widerspruchsmöglichkeit, dessen Form und Frist und auf die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs gesondert hinweisen.

9.2 Falls der Kooperationspartner der geänderten Partnervereinbarung widerspricht, wird die Vereinbarung ohne die vorgeschlagene Änderung gemäß der bestehenden Vereinbarung fortgeführt. Das Recht beider Parteien zur Kündigung der Kooperationsvereinbarung bleibt hiervon unberührt.



10 Schlussbestimmungen

10.1 Diese Vereinbarung begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung. Sie ermächtigt daher auch keine der beiden Parteien, für die jeweils andere Partei oder beide gemeinsam rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu vertreten.

10.2 Für diese Vereinbarung und die vertragliche Beziehung zwischen viaronda.de und dem Kooperationspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

10.3 Ist der Kooperationspartner Kaufmann, wird für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt, sofern der Kooperationspartner keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen festen Wohnsitz nach dem Abschluss dieser Vereinbarung ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung viaronda.de nicht bekannt sind.

10.4 Soweit Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine neue Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken dieser Vereinbarung.

Die Vereinbarung können Sie auch als PDF-Datei auf Ihren Computer herunterladen. Klicken Sie bitte hier (rechte Maustaste, "speichern unter...")

 

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