Usbekistan - Turkmenistan - Iran - islamische Hochkulturen
Hinweis
Eingeschlossene Leistungen
- Im Reisepreis enthalten
- Linienflug (Economy) mit Turkish Airlines von Frankfurt nach Taschkent und zurück von Schiras
- Inlandsflug (Economy) mit Turkmenistan Airlines von Mary nach Aschgabat
- Flug-/Sicherheitsgebühren (ca. 90 €)
- Transfers/Ausflüge/Rundreise in bequemen, landesüblichen Reisebussen (Klimaanlage)
- Bahnfahrt von Maschad nach Teheran
- 16 Übernachtungen in guten Hotels mit Klimaanlage
- Doppelzimmer mit Bad oder Dusche und WC
- Halbpension (Abendessen, Frühstück), am 4. Tag Vollpension
- bei Studiosus außerdem inklusive
- Speziell qualifizierte Studiosus-Reiseleiter
- Örtliche Führer
- Bahnreise zum/vom Abflugsort in der 1. Klasse von jedem Bahnhof in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zimmer am Abreisetag bis zum Transfer zum Flughafen
- Mittagessen in einem usbekischen Dorf am 4. Tag
- Abendessen bei einer turkmenischen Familie am 7. Tag
- Abendessen in typischen Restaurants am 14. und 16. Tag
- Eintrittsgelder (ca. 70 €)
- Visagebühren (ca. 120 €) und Visabeantragung
- Trinkgelder im Hotel
- Reiserücktritts/abbruchversicherung (ca. 100 €)
- Infopaket und Reiseliteratur (ca. 30 €)
Ihre Hotels (Änderungen vorbehalten)
| Hotelunterkunft | ||
|---|---|---|
| Ort | Hotel | |
| 2 x Taschkent | Taschkent Palace **** | |
| 2 x Samarkand | Grand Samarkand *** | |
| 2 x Buchara | Karavan *** | |
| 1 x Mary | Margusch **+ | |
| 2 x Aschgabat | Grand Turkmen **** | |
| 1 x Maschad | Pars **** | |
| 1 x Teheran | Laleh ****+ | |
| 2 x Schiras | Pars ***** | |
| 2 x Isfahan | Abbasi ****+ | |
| 1 x Teheran | Ferdossi Grand ***+ | |
Im folgenden Text zitieren wir die medizinischen Hinweise des deutschen Auswärtigen Amtes, die Sie auch im Internet unter www.diplo.de/gesuenderreisen finden können.
Falls Sie Fragen zu prophylaktischen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit auf der Reise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ein Gesundheitsamt in Ihrer Nähe.
Unter der Telefonnummer 0900-1234 999 können Sie die Beratungsstelle des renommierten Bernhard-Nocht-Instituts in Hamburg erreichen. Dort gibt man Ihnen gerne Auskunft zu allen auf der Reise wichtigen gesundheitlichen Themen (1,98 € pro Minute aus dem dt. Festnetz/abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).
Usbekistan
Unverändert gültig seit: 7. September 2011
Impfschutz
Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb dringend ein Auslandskrankenversicherungsschutz sowie die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.
Iran
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.
Unverändert gültig seit: 22. Mai 2012
Turkmenistan
Unverändert gültig seit: 22.4.2010
Impfschutz
Das Auswärtige Amts empfiehlt allen Reisenden nach Turkmenistan einen gültigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio sowie Hepatitis A und Hepatitis B (Auffrischungs-Impfungen alle zehn Jahre). Bei besonderer Gefahrenneigung werden folgende zusätzliche Impfungen empfohlen: Typhus (z.B. bei Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalt oder Tierkontakten).
Medizinische Versorgung / hygienische Verhältnisse
Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer - außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht - erhältlich sind.
Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden. Für einen Rettungsflug nach Deutschland sind mindestens 50.000 Euro zu veranschlagen.
Gesundheitshinweis
Recht auf kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vor Abreise
Bei Reisen in den Iran bieten wir Ihnen das Recht, Ihre Reise bis vier Wochen vor Reisebeginn kostenfrei auf ein anderes Reiseziel bzw. einen anderen Termin umzubuchen.
Sicherheit geht vor!
Ergänzend zu den allgemeinen Sicherheitsinformationen in den Ländereinleitungsseiten unserer Kataloge übersenden wir Ihnen zusammen mit diesen Unterlagen eine detailliertere Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage für Ihr Reiseland, sowie den derzeit aktuellsten Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes.
Sehr geehrter Reisegast,
Sicherheit auf Reisen ist ein wichtiges Thema, das wir als Reiseveranstalter sehr ernst nehmen. Wir betrachten es als unsere Pflicht, Sie über die derzeitige Sicherheitslage in Iran und Usbekistan zu informieren und übersenden Ihnen daher zusammen mit diesem Schreiben die aktuellen Sicherheitshinweise des deutschen Auswärtigen Amtes zu Iran und Usbekistan. Für Turkmenistan gibt es derzeit keinen. Die Sicherheitshinweise des österreichischen Außenministeriums und des Eidgenössischen Departments für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie im Internet unter www.bmaa.gv.at bzw. unter www.eda.admin.ch
Der usbekischen Regierung ist es in den letzten Jahren durch umfassende Programme zur Förderung der Industrie, der Landwirtschaft und des Wohnungsbaus gelungen, die soziale und ökonomische Situation der Bewohner im Ferghana-Tal zu verbessern und somit die politische Lage auch in diesem Teil Usbekistans zu stabilisieren. Dennoch ist hier wie in ganz Usbekistan eine allgemeine Gefährdung durch extremistische Gruppierungen nach wie vor nicht auszuschließen, eine gezielte Bedrohung des Tourismus im Lande sieht auch das Auswärtige Amt derzeit jedoch nicht.
Trotz der innenpolitischen Spannungen im gelten weite Teile des Landes im regionalen Vergleich weiterhin als relativ sicher. Neue Demonstrationen der Opposition sowie Auswirkungen der internationalen Diskussion über das iranische Nuklearprogramm können kurzfristig jedoch die Sicherheitslage insbesondere in der Hauptstadt Teheran beeinflussen. Wie vereinzelte Anschläge in den letzten Jahren in den Provinzen Khusistan, Kermanschah und Sistan-Balutschistan zeigen, sind auch im Iran Terroranschläge grundsätzlich nicht auszuschließen. Sie richteten sich bisher jedoch nie gegen Touristen oder touristische Einrichtungen. In jedem Fall vermeiden wir auf unseren Reisen jene Gebiete, vor allem an den Grenzen zum Irak, zu Pakistan und zu Afghanistan, von deren Besuch das Auswärtige Amt abrät.
gilt als autoritär regierter, aber stabiler Staat. Aktivitäten terroristischer Gruppen wurden bisher nicht bekannt, können jedoch aufgrund der allgemeinen Lage in der Region für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Im Rahmen unseres Sicherheitsmanagements fordern wir unsere Reiseleiter im ganzen Land zu erhöhter Wachsamkeit und zur Vermeidung von Orten mit größeren Menschenansammlungen auf.
Eine konkrete Sicherheitsgefährdung sehen wir nicht.
Selbstverständlich beobachten wir zusammen mit unseren Partnern vor Ort die Situation im jeweiligen Land sehr aufmerksam. Sollte sich unsere Einschätzung oder die des Auswärtigen Amtes bis zu Ihrer Abreise ändern, werden wir Sie umgehend informieren. Auf keinen Fall werden wir Sie einer absehbaren Gefahr aussetzen, Sicherheit steht bei uns immer an erster Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Studiosus Reisen München
Stand: 22. Mai 2012
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Weltweiter Hinweis Unverändert gültig seit: 23. November 2011
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.
Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt unter anderem zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Sicherheitshinweis
Iran Stand: 22. Mai 2012
Aktuelle Hinweise Nach den Massenprotesten gegen die Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben, und den schweren Übergriffen auf die britische Botschaft in Teheran (29.11.2011) ist die Lage in der Hauptstadt Teheran ruhig, aber weiterhin angespannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Daten immer wieder aufflammen können. Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 11. Februar - Revolutionstag; 14. Februar - Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 24. November 2012 - Ashura Fest; 29. November - Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag Reisenden wird dringend empfohlen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.
(auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.
Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.
Seit Mitte September 2011 ist bereits vor der Beantragung eines iranischen Visums die Vorlage einer für Iran gültigen iranischen oder deutschen Unfall- und Reisekrankenversicherung notwendig. Der Versicherungsschutz muss bei Antragstellung gegenüber der iranischen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
Reisende, die neben der besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.
Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveller Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend bei sich führen.
Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: https://service.diplo.de/elefandextern/registration.do
Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.
Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area“ erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.
In der und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzung z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.
Terrorismus in : Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.
Reisen über Land Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten. Des Weiteren gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen.
Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen. Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie sich auf der Webseite der Botschaft nachlesen: http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html
Bootsexkursionen Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die “Straße von Hormuz„ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der “Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung„ festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter “Kontrolle„ die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch “Besondere strafrechtliche Vorschriften„).
Naturkatastrophen Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.
Sicherheitshinweis
Usbekistan Unverändert gültig seit: 7. September 2011
Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist weiterhin ruhig. Die Unruhen in Südkirgisistan im Juni 2010 haben bislang keine Auswirkungen auf touristische und sonstige Reisen in Usbekistan. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).
Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden daraufhin verstärkt. Die Passstraße ins Ferghanatal ist geöffnet, allerdings muss sich jeder Reisende bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen; die Grenzübergänge nach Kirgisistan stehen derzeit nicht für den Grenzübertritt von Touristen offen. Auch andere Grenzen können ad hoc geschlossen oder für die Durchreise mit dem Pkw gesperrt werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
Erklärtes Ziel von Studiosus ist es, zum Kennen- und Verstehenlernen anderer Länder, Menschen und Kulturen beizutragen und dabei innere und äußere Grenzen zu überschreiten. Alle Reisen müssen den hohen Erwartungen der Kunden gerecht werden, müssen von sozialer Verantwortung geprägt sowie ökologisch vertretbar sein.


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